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Leistung F · E-Rechnung

E-Rechnung für Betriebe

Seit 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 bzw. 2028 auch selbst verschicken. Wir richten das ein — Technik, nicht Steuerberatung.

Kurz-Spot · E-Rechnung

Wenn die erste XML im Postfach liegt.

Kurz gezeigt: was passiert, wenn ein Kunde die Rechnung plötzlich als Datensatz schickt — und ab wann Sie selbst dran sind.

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Was eine E-Rechnung ist

Ein PDF per Mail ist keine E-Rechnung

Ein PDF ist ein Foto von einer Rechnung. Der Mensch liest es, die Software nicht. Eine E-Rechnung ist ein Datensatz, den die Buchhaltungssoftware direkt einliest.

Das ist der ganze Unterschied — und der Grund, warum der gewohnte Mailanhang die Pflicht nicht erfüllt. Zwei Formate sind dafür vorgesehen, beide erfüllen dieselbe europäische Norm EN 16931.

Format

XRechnung

Eine reine Datendatei (XML), nichts zum Anschauen. Standard bei öffentlichen Auftraggebern.

Format

ZUGFeRD

PDF und Datensatz in einer Datei. Der Mensch sieht das gewohnte PDF, die Software liest den eingebetteten Datensatz.

Was ab wann gilt

Drei Termine, die zählen

Seit 01.01.2025

Empfangen ist Pflicht

Für alle inländischen Unternehmen, ohne Übergangsfrist. Ein E-Mail-Postfach reicht technisch aus.

Ab 01.01.2027

Versenden wird Pflicht

Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz.

Ab 01.01.2028

Versenden gilt für alle

Für alle übrigen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft.

Ausnahmen: Kleinbeträge bis 250 Euro, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Leistungen. Kleinunternehmer müssen empfangen können, aber nicht selbst ausstellen. An Privatkunden gilt die Pflicht nicht.
Was das praktisch heißt

Sechs Punkte im Betrieb

  • Postfach für den Rechnungseingang festlegen
  • Buchhaltungs- oder Kassensoftware auf E-Rechnung prüfen
  • Ausgangsrechnungen im richtigen Format erzeugen
  • Stammdaten der Kunden vervollständigen — Leitweg-ID bei öffentlichen Auftraggebern
  • Revisionssichere Ablage — der strukturierte Datensatz muss unverändert aufbewahrt werden
  • Mitarbeitende einweisen
So gehen wir vor

In drei Schritten E-Rechnungs-fähig

Schritt 01

Bestandsaufnahme

Welche Software, welche Rechnungswege, wer macht was.

Schritt 02

Einrichtung

Empfangsweg, Formate, Ablage — und ein Test mit echten Rechnungen.

Schritt 03

Übergabe

Kurze Einweisung, schriftliche Anleitung, danach erreichbar.

PreisAuf Anfrage
Wir richten Technik und Abläufe ein. Die steuerliche und rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Steuerberater. Bei Bedarf stimmen wir uns direkt mit ihm ab.

Rechtzeitig statt kurz vor Frist.

Sagen Sie uns, womit Sie heute Rechnungen schreiben — wir sagen Ihnen, was fehlt.

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